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FAQ

Abkürzungen und Begriffe
AbkürzungErläuterung
FCR Frequency Containment Reserves 
aFRR automatic Frequency Restoration Reserves 
mFRR manual Frequency Restoration Reserves 
AP Arbeitspreis
LP Leistungspreis 
MO Merit-Order (Sortierung von Angeboten anhand ihrer Preise vom günstigsten zum teuersten) 
MOL Merit-Order-List (Sortierung von Angeboten anhand ihrer Arbeitspreise zur Festlegung der Abrufreihenfolge vom günstigsten zum teuersten) 
HT Haupttarifzeit: Montag bis Freitag 08:00-20:00 (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) 
NT Nebentarifzeit: 20:00-08:00 sowie samstags, sonntags und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig 
TETechnische Einheit
PQPräqualifikation

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Präqualifikation

1. PQ-Leistung in Deutschland

Wann, wie und aus welchen Anlagen kann Regelleistung erbracht werden?

Durch unvermeidbare (Prognose) Ungleichgewichte von Erzeugung und Verbrauch entstehen Abweichungen von der SOLL-Netzfrequenz von 50Hz, welche es mittels Regelleistung auszugleichen gilt. Diese kann grundsätzlich durch jede Anlage, ob Erzeuger (Generation Side) oder Verbraucher (Demand Side), geschehen, die ihre Leistung entsprechend den Regelleistungsanforderungen anpassen kann. Liegt der Verbrauch über der Erzeugung, sinkt die Netzfrequenz und positive Regelleistung kommt zum Einsatz. Dies kann durch die Erhöhung von Erzeugungsleistung und/oder Verringerung von Verbrauchsleistung geschehen. Liegt der Verbrauch unter der Erzeugung, steigt die Netzfrequenz und negative Regelleistung kommt zum Einsatz. Dies kann durch die Verringerung von Erzeugungsleistung und/oder Erhöhung von Verbrauchsleistung geschehen.

Aus welchen Technologien setzt sich die PQ-Leistung der einzelnen Regelleistungsarten zusammen?

PQ-Leistung in Deutschland (Stand: 01.01.2023)

Welche Anbieter sind für die verschiedenen Regelleistungsarten präqualifiziert?

Anbieterliste (Stand: 01.04.2023)


2. PQ-Bedingungen und PQ-Prozess

Wo finde ich die aktuell gültigen PQ-Bedingungen?

PQ-Bedingungen (Stand: 03.06.2022)

Was umfasst eine Präqualifikation?

Eine Präqualifikation ist grundsätzlich ein allumfassender Prozess, der sich nicht ausschließlich auf die technische Einheit beschränkt. Sie betrachtet unter anderem besonders folgende Aspekte, wobei die Ausprägung der einzelnen Punkte davon abhängt, ob ein Anbieter beispielsweise ganz neu auftritt oder lediglich weitere Technische Einheiten seinem Pool hinzufügen möchte: 

  • Anbieterunternehmen (Geschäftspartnerprüfung etc.) 
  • IT-technische Anbindung des Anbieter-Pools an die Abruf- und Überwachungssysteme des ÜNB 
  •  Poolmanagement des Anbieters: technische Systeme sowie organisatorische Konzepte (Pool- /Kraftwerkseinsatzplanung, Lastenmanagement etc.) 
  • IT-technische Anbindung der einzelnen Technischen Einheit an die Poolsteuerung des Anbieters  
  • Poolmanagement des Anbieters: Pool-/Kraftwerkseinsatzplanung  
  • Vorhalte- und Erbringungskonzepte für die einzelne Technische Einheit 
  • gültige Vereinbarungen mit dem Eigentümer/Betreiber, dem Anschlussnetzbetreiber sowie Bilanzkreisverantwortlichen der Technischen Einheit 
  • technische Bewertung der einzelnen Technischen Einheit  

Daher sind grundsätzlich keine „Serien-/Modell-PQs“ ohne Weiteres möglich. Ebenso ist generell eine Neupräqualifikation einer bereits präqualifizierten Technischen Einheit notwendig, wenn diese den Anbieter und damit die technische wie organisatorische Anbindung/Zugehörigkeit wechselt. Um den Prozess der Präqualifikation zu optimieren und transparenter zu gestalten, haben die ÜNB ein PQ-Portal implementiert. Jede TE durchläuft hier die PQ-Prozesse von der Antragstellung bis zur Freigabe der Präqualifikation. Sie finden es unter pq-portal.energy

Welche Anlagen können präqualifiziert werden?

Grundsätzlich gilt die Technologieoffenheit, sprich es können alle Technischen Einheiten unabhängig von der Technologie präqualifiziert werden, die alle PQ-Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Im Speziellen sind jedoch „neue Technologien“ im PQ-Verfahren gesondert und umfangreicher zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit bezüglich Leistungs- und Arbeitsverfügbarkeit sowie Regeldynamik. Aufgrund der hohen Bedeutung für die Systemsicherheit sind die ÜNB verpflichtet, gemäß den gültigen technischen Regeln sowie gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen, dass ausschließlich technische Einheiten am Regelleistungsmarkt teilnehmen, die nachhaltig und in jeder anzunehmenden Netzsituation grundsätzlich die gültigen und notwendigen Anforderungen erfüllen. 

Kann eine Anlage für mehrere Regelleistungsprodukte präqualifiziert werden und ist dafür jeweils eine eigene Präqualifikation notwendig?

Die Präqualifikation einer Anlage für mehrere Regelleistungsprodukte ist möglich. Es muss für jedes Produkt jeweils ein eigenes Präqualifikationsverfahren durchgeführt werden, um die spezifischen Anforderungen des Produkts erfüllen zu können. Nach erfolgreicher Präqualifikation wird für jedes Regelleistungsprodukt anschließend ein separater Rahmenvertrag geschlossen. 

Können auch Anlagenkombinationen, die aus unterschiedlichen Einzelanlagen bestehen (beispielsweise aus PV-Anlage + Batteriespeicher + Pufferspeicher mit Heizstab), als eine technische Einheit präqualifiziert werden?

Dies ist möglich, jedoch sei darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jede Präqualifikation eine Einzelfallentscheidung ist. Für die Präqualifikation von Anlagen jeglicher Art ist in jedem Fall eine Einzeluntersuchung notwendig, wofür der Antragsteller jeweils alle geforderten Unterlagen dem Anschluss-ÜNB zur Verfügung stellen und damit das Konzept der RL-Erbringung durch die Anlage darlegen muss. 

Welche Anforderungen gelten für die Speicherkapazität von Batterien im deutschen FCR-Markt? Sind 30 Minuten oder 15 Minuten als zeitliches Kriterium relevant?

Die EU-Kommission hat sich lediglich auf eine Spanne zwischen 15 und 30 Minuten festgelegt. Dabei obliegt es den Mitgliedstaaten, eine Zeit innerhalb dieses Zeitraums festzulegen. Um auch bei kritischen Netzsituationen ausreichend FCR am Netz zu haben, bestehen die deutschen ÜNB weiterhin auf den 30 Minuten. 

Ist es möglich Anlagen für Regelleistung zu präqualifizieren, die lediglich eine On/Off-Steuerung aufweisen?

Diese Frage muss aus Sicht des Produktes und des Abrufmanagements betrachtet werden: Bei FCR ist es nicht möglich, da FCR selbständig durch jede einzelne Technische Einheit entsprechend der Netzfrequenzabweichung erbracht werden muss. Bei aFRR ist dies aus TE-Sicht ebenfalls nicht möglich. aFRR-Abrufe erfolgen entsprechend der Leistungsfrequenzregelung und damit in unterschiedlicher Höhe. Befindet sich die TE jedoch in einem Pool, ist dies ggf. möglich, wenn das Poolmanagement durch entsprechende Ansteuerung der einzelnen TEs in der Lage ist, aus dem Pool in Summe weiterhin gemäß dem vom ÜNB vorgegeben SOLL-Wert aFRR zu erbringen. In der mFRR könnten solche Anlagen hingegen präqualifiziert werden, da die Möglichkeit der bei Vergabe und Abruf unteilbaren Blockangebote besteht.

In welchen Größenordnungen bewegen sich die Kosten für ein Präqualifikationsverfahren?

Wie hoch die Kosten explizit sind, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht generell beziffern. Seitens der ÜNB fallen für die Anbieter keine Gebühren an. Welche konkreten Kosten seitens der Anbieter zu tragen sind, entzieht sich der Kenntnis der ÜNB und ist individuell sehr unterschiedlich. 

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Ausschreibung und Vergabe

1. Allgemeines

Was ist die Durchlaufnummer, die bei jeder Ausschreibung angegeben ist?

Sofern der ausgeschriebene Bedarf der ÜNB nicht gedeckt werden kann, wird eine zweite Ausschreibung durchgeführt. In dem Falle würde die Durchlaufnummer 2 dort stehen. Im Regelfall reicht jedoch der erste Durchlauf zur Deckung des Ausschreibungsbedarfs. 

Was versteht man unter „Leistungspreis (LP)“ und „Arbeitspreis (AP)“ und wie werden diese gebildet?

Der Leistungspreis ist der Preis, den der Anbieter für die reine Bereithaltung von Regelleistung unabhängig von einem Abruf erhält. Dieser gilt für den gesamten Ausschreibungszeitraum für die jeweilige Produktzeitscheibe.

Beispiel:

Ein Anbieter bietet in der Tagesauktion MRL in der Produktzeitscheibe POS_08_12 10 MW für 15 (€/MW)/h an und wird bezuschlagt, so muss er am Liefertag von 08:00-12:00 10 MW positive mFRR bereithalten und wird dafür mit 10 MW * 15 (€/MW)/h*4h = 600 € vergütet.

Der Arbeitspreis ist der Preis, den ein Anbieter bei Abruf für die dann tatsächlich gelieferten Energie-mengen erhält.

Beispiel:

Der Anbieter aus obigem Beispiel hat einen Arbeitspreis von 70 €/MWh (Netz an Anbieter) geboten und erhält von 10:30-11:30 einen Abruf in Höhe von 7 MW. Für diesen bekommt er dann 7 MW * 1h * 70 €/MWh = 490 € vergütet.

Bei vertragswidriger Untererfüllung (d.h. zu geringe Lieferung) würde eine zeit- und mengenanteilige Einkürzung der Vergütung des Leistungspreises erfolgen. Im Wiederholungsfall kann dies pönalisiert werden und sogar zum Entzug der Präqualifikation führen.

Sowohl Leistungs- als auch Arbeitspreis werden vom Anbieter selbst bei Angebotsabgabe festgelegt. Es gilt „pay-as-bid“, sprich jedes bezuschlagte bzw. abgerufene Angebot wird mit seinem individuellen Angebotspreis vergütet.

Gibt es Unter- und Obergrenzen für Mengen und Preise bei Angebotsabgabe, Vergabe und Abruf und nach welchen Regeln erfolgen Vergabe und Abruf?

Die Mindestangebotsgröße beträgt 1 MW. Dies gilt für alle FCR-, aFRR- und mFRR-Produkte. Weitere Infos zu Produktdetails befinden sich unter regelleistung.net .

Die Obergrenze für die Angebotserstellung ist durch die präqualifizierte Leistung je Anbieter und Produktart vorgegeben. Bei der Angebotsabgabe sind eventuelle Nichtverfügbarkeiten von Technischen Einheiten (z.B. Wartung) sowie Reserven als Besicherung für den Ausfall von Technischen Einheiten zu berücksichtigen.

Vergabe und Abruf erfolgen für jede Produktzeitscheibe bis zur Bedarfsdeckung entlang einer Merit-Order-List (MOL), die aus der Sortierung der Leistungs- bzw. Arbeitspreise vom günstigsten zum teuersten gebildet wird.

Die genauen Auktions-, Vergabe- und Abrufregeln entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktbeschreibungen auf unserer Internetplattform sowie den dort zum Download hinterlegten Musterrahmen-verträgen incl. deren Anlagen.

Was versteht man unter den Bezeichnungen „Anbieter an Netz“ und „Netz an Anbieter“?

Die Bezeichnung gibt die Zahlungsrichtung des Arbeitspreises vor und wird vom Anbieter selbst bei Angebotsabgabe gewählt. Er kann entscheiden, ob er bei Abruf und somit Lieferung von Regelarbeit vergütet werden möchte oder ob für ihn eine Zahlungsbereitschaft bei Abruf besteht.

Letzteres kann insbesondre bei Lieferung negativer Regelarbeit der Fall sein, wenn der Anbieter bei Leistungsreduzierung eines Kraftwerkes (Generation Side) Brennstoffe einspart oder bei Leistungserhöhung eines Verbrauchers (Demand Side) Energie erhält.

Darf man für mehrere Produktzeitscheiben pro Ausschreibungszeitraum Angebote abgeben und falls ja, diese unterschiedlich gestalten?

Ein Anbieter kann seine präqualifizierte Leistung völlig unabhängig voneinander in jeder Produktzeitscheibe anbieten. Dabei kann er seine angebotene Leistungshöhe in Abhängigkeit seiner Verfügbarkeit sowie seine Leistungs- und Arbeitspreise in Abhängigkeit seiner (Opportunitäts-)Kosten von Zeitscheibe zu Zeitscheibe unterschiedlich gestalten. So ist es einem Anbieter möglich, eine Leistung nur zeitweise in einigen Zeitscheiben anzubieten, wenn diese in anderen nicht verfügbar ist oder anderweitig benötigt/vermarktet wird.

Ebenso lassen sich Leistungs- und Arbeitspreise für jede Zeitscheibe individuell an die jeweiligen Marktsituationen und (Opportunitäts-)Kosten der entsprechenden Zeitscheibe anpassen.

Ist es möglich/erlaubt gleichzeitig mehrere Produktarten anzubieten bzw. bereitzustellen?

Sollten Anlagen für mehrere Regelleistungsprodukte präqualifiziert sein, hat der Anbieter die Freiheit, die Vermarktung der präqualifizierten Leistung der Anlagen individuell zu entscheiden. Er kann die Leistung seines Pools und auch jeder einzelnen Technischen Einheit in beliebig viele Leistungsscheiben aufteilen, und diese völlig flexibel zu unterschiedlichen Preisen wie auch in unterschiedlichen Regelleistungsprodukten vermarkten. Allerdings darf dabei eine Leistungsscheibe niemals doppelt vermarktet werden.


2. FCR / aFRR / mFRR

In der Ausschreibungsübersicht finden sich neben den Daten für Deutschland bzgl. FCR auch Daten für andere Ländern. Wofür stehen diese Daten?

Für die Beschaffung von FCR gibt es eine internationale Kooperation, bei der eine wachsende Anzahl an Ländern teilnimmt. Den Bedarf jedes Landes gilt es in der gemeinsamen, grenzüberschreitenden Ausschreibung zu decken. Dabei sind jedoch länderspezifische Kernteile sowie Exportlimits einzuhalten, sodass ein gewisser Bedarfsanteil zwingend im jeweiligen Land beschafft werden muss, sowie der Export.

Warum übersteigt bei einigen Ausschreibungen die bezuschlagte aFRR-Leistung den ausgeschriebenen Bedarf der ÜNB?

Bei der aFRR kooperieren Deutschland und Österreich im Rahmen einer grenzüberschreitenden, kostenoptimierenden Beschaffung. Im Ergebnis kann es dazu führen, dass die deutschen ÜNB Sekundärregelleistung für Österreich vorhalten und umgekehrt.

Die bisherige Kooperation zum kostenoptimalen Einsatz der Sekundärregelleistung ist mit Einführung von PICASSO auf diese übergegangen. PICASSO hat zum Ziel, den Einsatz der Sekundärregelleistung in Gesamt-Europa kostenoptimal durchzuführen.

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Abruf von Regelleistung

1. Allgemeines

Ist bei den jeweiligen Regelleistungsarten auch eine Teilerbringung möglich?

Regelleistung muss grundsätzlich in der angeforderten Höhe erbracht werden, wobei Toleranzen gewährt werden (siehe nächster Punkt). Dazu können auch Teilmengen eines Angebotes aktiviert/angefordert werden. FCR wird grundsätzlich durch die erbringende TE selbstständig anhand der durch die Anlagenregelung ermittelten Netzfrequenzabweichung antiproportional zu dieser abgerufen. Detaillierte Angaben, vor allem zu den Mindestabrufgrößen und Abrufinkrementen bei aFRR und mFRR, entnehmen Sie bitte den aktuell gültigen Festlegungen und Regeln, die auf unserer Internetplattform zu finden sind. 

In wieweit ist ein Überschwingen bei Regelleistung zulässig? Welche Konsequenzen gibt es bei Nichteinhaltung?

Es gibt Akzeptanz- und Toleranzspielräume. Wie diese im Detail ausgestaltet sind, entnehmen Sie bitte den  PQ-Bedingungen und den dort hinterlegten Downloads zu Musterverträgen sowie Abrechnungsmodalitäten. Kurz zusammengefasst gilt: Übererbringungen außerhalb der Toleranzen verbleiben im Bilanzkreis des Anbieters. Dadurch können diesem Fahrplanabweichungen entstehen, welche ggf. mit Kosten verbunden sind. Untererfüllungen außerhalb der Toleranzen können durch die ÜNB pönalisiert werden. Bei wiederholtem Auftreten kann der ÜNB Maßnahmen treffen, die bis hin zum Ausschluss einzelner TE oder gar des Anbieters führen. Regelleistung ist ein für die Systemsicherheit extrem wichtiges Produkt. Die Erbringung gemäß den von den ÜNB geforderten qualitativen wie quantitativen Anforderungen ist daher äußerst ernst zu nehmen. 

Inwiefern fallen bei der Leistungsaufnahme zur Erbringung negativer Regelleistung externe Preisbestandteile wie Netznutzungsentgelte, Abgaben, Steuern und Umlagen an?

Werden im Zuge der Erbringung negativer Regelleistung Eigenverbrauchserzeugungen herunter und/oder Verbraucher hochgefahren, kann es zu (erhöhtem) Netzbezug kommen. Für diesen (erhöhten) Bezug sind im Grundsatz alle externen Preisbestandteile (Umlagen, Netzentgelte etc.) zu zahlen. Jedoch sind Befreiungen aufgrund von (temporären) rechtlichen Sonderregelungen möglich. Diese Frage lässt sich hier aufgrund der Komplexität und Vielfalt jedoch nicht abschließend und allgemeingültig beantworten, weswegen sie im konkreten Einzelfall zu klären ist. An dieser Stelle sei auch besonders auf die Festlegung BK6-17-046 der BNetzA vom 17.09.2017 verwiesen, die Regelungen zu dieser Fragestellung trifft. 


2. FCR / aFRR / mFRR

Wie und wie häufig wird die PRL abgerufen?

Die FCR-Erbringung erfolgt automatisch und kontinuierlich auf Basis der Netzfrequenzabweichung. Es erfolgt keine Aktivierung durch den ÜNB, die Anlagenregelung der technischen Einheiten nimmt diese selbständig vor. Die Erbringung von FCR muss von der Anlagensteuerung nach vorgegeben Regeln protokolliert und das Protokoll auf Verlangen dem Anschluss-ÜNB zwecks Überprüfung der regelkonformen Erbringung übermittelt werden.

Wie und wie häufig wird die SRL abgerufen? 

aFRR wird automatisch durch die Reglersysteme der ÜNB entlang der Arbeitspreis-MOL über eine IT-technische Fernwirkanbindung abgerufen. Dabei wird i.d.R. nicht die einzelne TE eines Anbieters direkt durch den ÜNB angesteuert, sondern die Leitwarte des Anbieters, welche den Abruf in seinem Pool an seine TEs weiterleitet. aFRR dient der Ablösung der FCR und Ausregelung der Netzfrequenz auf 50Hz. Da sich aufgrund unvermeidbarer Prognosefehler Verbrauch und Erzeugung nahezu nie bis auf tolerierbar wenige MW genau im Gleichgewicht befinden, kommt die aFRR nahezu durchgängig zur Frequenzausregelung zum Einsatz, wobei Richtung und Höhe je nach Situation variieren. 

Ist ein positiver und negativer Abruf von aFRR je ¼ Stunde gleichzeitig möglich? 

Ja, beispielsweise beim Stundenwechsel bzw. Viertelstundenwechsel (kleinste Handels- und Fahrplanzeiträume) kann es zum Richtungswechsel des NRV-Saldos innerhalb eines 15-Minuten-Intervalles kommen und somit ein Abruf von positiver und negativer Sekundärregelleistung erfolgen. Bedingt ist dies durch die Reaktionszeiten der Technischen Einheiten und dem sich ggf. schnell ändernden Regelleistungsbedarf. 

Wie und wie häufig wird die mFRR abgerufen?

mFRR wird manuell durch den ÜNB angefordert, um die aFRR abzulösen, wenn diese in höherem Umfang im Einsatz ist. Der Abruf erfolgt ebenfalls entlang der Arbeitspreis-MOL automatisiert über ein Fahrplansystem. Gemäß dem per IT-Anbindung übermittelten Fahrplan muss der Anbieter dann die mFRR aus seinem Pool erbringen. Der Einsatz der mFRR ist in Relation zur aFRR i.d.R. selten und nur bei größeren Prognoseabweichungen und somit Ungleichgewichten von Erzeugung und Verbrauch notwendig. 

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Datenbereitstellung- und Aufbereitung

Ich suche weitere als auf Ihrer Internetplattform verfügbare Daten zu Bedarfen, Ausschreibungsergebnissen und/oder Abrufen und/oder möchte diese gerne in anderer Form bereitgestellt bekommen. Ist dies möglich?

Leider können wir Ihnen aktuell entsprechende Daten nur in dem Umfang und in der Form anbieten, wie sie derzeit auf unserer Internetplattform zur Ansicht und zum Download bereitstehen. Wir arbeiten jedoch kontinuierlich an der Weiterentwicklung, um Ihnen ggf. zukünftig weitere Daten, Daten in größerem Umfang / größerer Auflösung oder weiteren Aufbereitungsformaten/-umfängen anbieten zu können. Bitte berücksichtigen Sie aber auch, dass wir dabei stets an gesetzliche Vorgaben gebunden sind. Aus markt- und datenrechtlichen Gründen ist es uns in einigen Fällen nicht gestattet, weitere/detailliertere Daten oder diese kurzfristiger bereit zu stellen. Dies betrifft insbesondre Daten zu den einzelnen Anbietern und solchen, aus denen sich ggf. Knappheiten ableiten lassen, welche z.B. durch Marktakteure missbräuchlich verwendet werden könnten. 

Wichtiger Hinweis:

Aktuelle Daten zu nachfolgenden Datenpunkten finden Sie seit dem 22.06.2022 auf netztransparenz.de:

Wir arbeiten derzeit an einem Umzug der historischen Daten von regelleistung.net auf netztransparenz.de.

Kann ich die veröffentlichten Daten, z.B. anonyme Ergebnisdateien, über eine automatisierte API-Schnittstelle herunterladen?

Derzeit bieten wir eine API-Schnittstelle nur für registrierte Anbieter für den Bidding-Prozess an. In diesem Zusammenhang ist auch der Zugriff auf die anonymen Ergebnisse möglich. Weitere Datenzugriffsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich sind gegenwärtig in Diskussion.

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Europäische Kooperationen

Bei Fragen bzgl. unserer internationalen / europäischen Kooperationen:

  • FCR-Kooperation
  • ALPACA (aFRR AT-DE)
  • IGCC
  • PICASSO
  • MARI

bitten wir Sie unser Kontaktformular zu verwenden. Hier

Sonstiges

Wie funktioniert die Abrechnung der Ausgleichsenergiekosten? In welchen Fällen müssen Bilanzkreisverantwortliche für Abweichungen ihrer Fahrpläne bezahlen und in welchen Fällen können sie Erlöse erwirtschaften?

Für jede Viertelstunde wird der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) ermittelt, auf dessen Basis die Bilanzkreisabweichungen finanziell abgerechnet werden. Die genaue Berechnung des reBAP entnehmen Sie bitte den Erläuterungen und Downloads dazu auf unserer Internetplattform. Dort werden auch die möglichen Konstellationen aufgezeigt, wann Bilanzkreisabweichungen zu Kosten oder Erlösen führen.

Zusammengefasst gilt:

reBAP [€/MWh]Unterdeckter BilanzkreisÜberdeckter Bilanzkreis
positivKostenErlöse
negativErlöseKosten

Sind die deutschen ÜNB für die Beschaffung von Blindleistung verantwortlich? Gibt es hierzu Daten zum Ausschreibungsverfahren, Preise und den beschafften Mengen?

Eine zentrale Beschaffung und Bereitstellung von Blindleistung wie bei der Regelleistung ist nicht möglich, da Blindleistung aus technischen Gründen möglichst lokal dort bereitgestellt werden muss, wo sie benötigt wird. Hierzu setzen Netzbetreiber, ÜNB wie auch VNB, dementsprechend lokal Kompensationseinrichtungen ein oder weisen Kraftwerke an, Blindleistung bereitzustellen.

Wie kann ich mich als Anbieter-User auf der Regelleistungsplattform registrieren?

Wenn Ihr Unternehmen bzw. Sie für einen Anbieter die Regelleistung bewirtschaften, erhalten Sie von Ihrem Kundenansprechpartner Ihres Anschluss-ÜNB einen Antrag für einen Benutzerzugang zur Internetplattform. Sobald Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben und dieser vom Vertragsverantwortlichen gemäß Rahmenvertrag genehmigt wurde, können Sie den Antrag an Ihren Anschluss-ÜNB zurücksenden. Ihr Zugang wird entsprechend eingerichtet und Sie werden über Ihre Zugangsdaten informiert.

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Passwort vergessen?

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