Bestimmung des Bedarfs an FCR
Die von den deutschen ÜNB vorzuhaltende Leistung an Frequency Contaiment Reserve (FCR wird jährlich in Abstimmung zwischen den kontinentaleuropäischen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelt.
Gemäß Artikel 153(2) SO GL ergibt sich die Gesamtmenge der im kontinentaleuropäischen Verbundsystem vorzuhaltenden FCR aus der ±3.000 MW Referenzstörung oder einer probabilistischen Dimensionierung, die durch Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren gewährleisten soll, dass die zur Verfügung stehende FCR statistisch nur einmal alle 20 Jahre nicht ausreichend ist.
Die Aufteilung innerhalb des kontinentaleuropäischen Verbundsystems erfolgt im Verhältnis der jährlichen Einspeisung und Last der einzelnen ÜNB.
Details können dem Annex 1 des Synchronous Area Framework Agreement for Regional Group Continental Europe entnommen werden. Dieser ist auf der Entso-E Transparency Platform veröffentlicht.