Um den Regelleistungsmarkt flexibler zu gestalten und neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern, möchten die ÜNB zusätzlich zu den existierenden 4-Stunden-Produktzeitscheiben für aFRR und mFRR kürzere Produktzeitscheiben einführen. Für Anbieter, die von den kürzeren Produktzeitscheiben keinen Gebrauch machen wollen, wird sich nichts ändern, da weiterhin unverändert 4-Stunden-Gebote abgegeben werden können. Der Vorschlag der ÜNB, der auch das Votum aus dem Marktumfrage für ¼ h-Produkte beinhaltet, ist in einem Begleitdokument ausführlich dargestellt. Dieses kann zusammen mit den geplanten Anpassungen an den Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA) in der nebenstehenden Downloadbox heruntergeladen werden. Das Begleitdokument enthält alle relevanten Informationen inklusive der Anpassungen an den Modalitäten.
Konsultation
Vor der Einreichung des Änderungsantrags sind die ÜNB gemäß EB VO verpflichtet eine einmonatige Konsultation mit den Stakeholdern durchzuführen. Hiermit sind alle Stakeholder aufgerufen an der Konsultation bis einschließlich 14.04.2025 teilzunehmen. Diese ist über den u.s. QR-Code oder folgenden Link erreichbar: Konsultationsformular. Die hier zu beantwortenden Fragen sind zusätzlich im Antragsdokument vorab zu finden.
Die ÜNB danken Ihnen im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung und Ihr Engagement für die Weiterentwicklung des Regelleistungsmarktes.
Ergebnis
Die ÜNB danken allen Beteiligten (34) für ihre konstruktiven Beiträge zur Konsultation. Mit einer Zustimmungsquote von 85 % wurde ein klares Votum aus der Branche abgegeben.
Auf Basis dieses positiven Feedbacks haben die ÜNB den nächsten Schritt eingeleitet und den entsprechenden Änderungsantrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht. Die konsolidierten Ergebnisse der Konsultation sind im veröffentlichten Konsultationsbericht abrufbar.
Die BNetzA hat den Änderungsantrag am 28.10.2025 mit
BK6-25-212 genehmigt. Daraus ergibt sich eine regulatorische
Umsetzungsfrist bis spätestens 29.10.2026. Die ÜNB werden die
Regelreserveanbieter fortwährend über die Planung und den Umsetzungsstand
informieren und den genauen Termin der Produktivsetzung mit einem Vorlauf von mindestens
4 Wochen durch eine Veröffentlichung auf der gemeinsamen Internetseite der ÜNB,
regelleistung.net, ankündigen. Eine Inbetriebnahme wird nicht vor dem September
2026 stattfinden.