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aFRR-Abrechnungsmodell

Konsultation des neuen SRL-Abrechnungsmodells

Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der SRL-Abrechnung entwickelt, mit dem Ziel damit den Veränderungen am Regelleistungsmarkt insbesondere der Preis,- Kosten- und Anlagenstruktur der Anbieterpools Rechnung zu tragen. Wesentliche Änderungen ggü. dem bisherigen Modell stellen die Einführung von Akzeptanz- bzw. Toleranzbändern für die Erbringung vom Sekundärregelleistung sowie eine sekundenbasierte Zuordnung erbrachter Leistung zu den jeweils zugrunde liegenden Geboten dar. Mit der Veröffentlichung der Beschreibung des SRL-Abrechnungsmodells hat die Vorkonsultation begonnen.

Diese Vorkonsultation stellt ausdrücklich keine formale Konsultation im Sinne der europäischen Verordnung (GL EB) dar, sondern soll vielmehr allen Beteiligten ermöglichen, die Inhalte zunächst in einem informellen Rahmen zu diskutieren. Im Anschluss an diese Vorkonsultation werden die ÜNB voraussichtlich im April 2018 eine formale Konsultation durchführen, die neben dem SRL-Abrechnungsmodell weitere Themen beinhaltet.

Selbstverständlich werden Anmerkungen und Änderungsvorschläge beider Konsultationen sorgfältig geprüft, bewertet und im Rahmen der formalen Antragstellung berücksichtigt.

Ihre Fragen oder Anmerkungen zu den Dokumenten sowie zum Konsultationsprozess richten Sie bitte an das Postfach aFRR-SRL-abrechnung@regelleistung.net.

Ihre Beteiligung an beiden Phasen der Konsultation leistet einen wertvollen Beitrag zur sachgerechten Weiterentwicklung der SRL-Abrechnung! Abschließend weisen die ÜNB darauf hin, dass alle eingereichten Anmerkungen zu den Konsultationsdokumenten auf der Webseite regelleistung.net veröffentlicht werden.