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SO GL Rampenbeschränkungen

Konsultation - Rampenbeschränkungen für die Wirkleistungsabgabe gemäß Artikel 137 Absatz 3 SOGL

Am 14. September 2017 ist die EU-Verordnung 2017/1485, auch als System Operation Guideline (SOGL) bekannt, in Kraft getreten. Gemäß Artikel 6(3)(e) der SOGL müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eines LFR-Blocks folgende Methoden den zuständigen Regulierungsbehörden zur Genehmigung vorlegen:

  • Rampenbeschränkungen für die Wirkleistungsabgabe gemäß Artikel 137 Absatz 3 (Gradientenbeschränkungen für HGÜs) sowie Artikel 137 Absatz 4 (Gradientenbeschränkungen für Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen)
  • Koordinationsmaßnahmen zur Verringerung des FRCE gemäß Artikel 152 Absatz 14
  • Maßnahmen zur Verringerung des FRCE durch Aufforderung, die Wirkleistungserzeugung oder -aufnahme von Stromerzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen gemäß Artikel 152 Absatz 16 zu ändern
  • die FRR-Dimensionierungsregeln gemäß Artikel 157 Absatz 1.

Gemäß Artikel 11 müssen diese Vorschläge öffentlich konsultiert werden, wobei die Mindestdauer der Konsultation einen Monat beträgt.

Die deutschen ÜNB bilden zusammen mit dem luxemburgischen ÜNB CREOS sowie mit dem synchron mit dem Kontinentaleuropa verbundenen Netzgebiet des dänischen ÜNB Energinet.dk einen gemeinsamen Regelblock. Diese ÜNB sind daher verpflichtet die oben genannten Vorschläge gemeinsam zu konsultieren und den zuständigen Regulierungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen.

Mit dieser Konsultation haben die Marktteilnehmer die Gelegenheit den Vorschlag zu Rampenbeschränkungen für die Wirkleistungsabgabe gemäß Artikel 137 Absatz 3 für HGÜs zu kommentieren:

  • Die vorgeschlagenen Gradienten entsprechen dem Status-Quo und müssen daher formal nach der SOGL beantragt werden.
  • Die ÜNB machen nicht von dem in der SOGL verankerten Recht Gebrauch Rampenbeschränkungen für Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen gemäß Artikel 137 Absatz 4 zu beantragen. Die entsprechende Konsultation entfällt damit.

Die Konsultation startet am 31.07.2018 und endet am 31.08.2018.

Bitte reichen Sie Ihre Kommentare mit Hilfe des Excel-Templates über E-Mail an dimensionierung@regelleistung.net ein.