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Bestimmung Regelleistungsistwerte

Konsultation zur Weiterentwicklung der Bestimmung der Regelleistungsistwerte

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) streben die Weiterentwicklung der Vorgaben zur Bestimmung von Regelleistungsistwerten an. Ziel dieser Weiterentwicklung ist eine möglichst sachgerechte Bestimmung der Regelleistungsistwerte, insbesondere bei gleichzeitiger Vermarktung mehrere Regelleistungsarten. Außerdem streben die ÜNB eine einheitliche Lösung an, die eine Vermarktung unterschiedlicher Regelleistungsarten aus einer TE durch mehrere Anbieter ermöglicht.

Die deutschen ÜNB haben einen Vorschlag für die Vorgaben erstellt, der mit dem Markt konsultiert werden soll. Aufgrund der Komplexität der Thematik und um eine Einschätzung hinsichtlich der Realisierbarkeit der Vorgaben zu erhalten, möchten die ÜNB eine Vorkonsultation durchführen. Anschließend, nach Auswertung der Rückmeldungen, findet ggf. eine Konsultation statt, die den Anforderungen der Guideline on Electricity Balancing entspricht.

Die Vorkonsultation wird vom 01.03.2018 bis zum 30.04.2018 andauern. Des Weiteren soll Anfang April ein Workshop mit den Marktteilnehmern durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den kommenden Tagen.

Falls Sie andere Lösungsvorschläge zu Teilaspekten des Vorschlags der ÜNB haben, bitten wir Sie darum uns diese ebenfalls über das Webformular mitzuteilen. Gerne können Sie uns in einem separaten Dokument auch einen eigenen Vorschlag zur Regelleistungsistwertbestimmung über folgende Mailadresse zukommen lassen: regelleistungsistwerte-konsultation@regelleistung.net. Alle eingereichten Anmerkungen zu den Konsultationsdokumenten werden auf der Webseite regelleistung.net veröffentlicht.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung der Regelleistungsistwerte und die aFRR-Abrechnung zwei zusammenhängende jedoch unterschiedliche Themen sind. Im Rahmen der Regelleistungsistwertbestimmung wird der aFRR-Istwert bestimmt, der anschließend in der aFRR-Abrechnung verwendet wird.

Die ÜNB hoffen auf eine rege Beteiligung an beiden Phasen der Konsultation und freuen sich auf die Diskussion. Für Rückfragen stehen Ihnen die ÜNB gerne unter der oben erwähnten Mailadresse zur Verfügung.