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Ausgleichsenergiepreis (AEP)

Konsultationen zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreises

Im Rahmen des Artikels 10 der Guideline on Electricity Balancing (EBGL) haben die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) öffentliche, schriftliche Konsultationen zur Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiepreises (AEP) durchgeführt.

Die Konsultationen fanden nacheinander im Zeitraum 2019 bis 2022 statt und behandeln jeweils eines der nachstehend aufgeführten Module des AEP.

  • AEP-Modul 1: AEP-Bestimmung auf Basis der Preise und Volumen der Regelenergie sowie Umsetzung der ACER-Vorgabe vom 15.07.2020 Imbalance Settlement Harmonisation Methodology (ISHM)
  • AEP-Modul 2:  Börsenpreiskopplung
  • AEP-Modul 3: Knappheitskomponente

Alle Dokumente zu diesen Konsultationen sind auf dieser Seite veröffentlicht.

Nach Auswertung und Würdigung aller fristgerecht eingereichten Konsultationsbeiträge haben die ÜNB die entsprechenden Anträge der BNetzA zur Genehmigung vorgelegt und haben alle eingereichten Anmerkungen zu den Konsultationsdokumenten unter www.regelleistung.net veröffentlicht. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet haben, wurden diese an den entsprechenden Stellen in einer geschwärzten Version veröffentlicht.