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FCR Cooperation

Beteiligte Länder der FCR-Cooperation 

FCR Cooperation

Die gemeinsame Beschaffung wurde zunächst von den Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland zum 01.12.2007 gestartet. Schrittweise sind der Kooperation weitere ÜNB auf freiwilliger Basis beigetreten, sodass die Kooperation heute zum größten gemeinsamen Markt zur Beschaffung von FCR gewachsen ist und über 50% des FCR-Bedarfes des ENTSO-E-Gebietes umfasst. Dies entspricht einer Beschaffung von über 1500 MW FCR. Die FCR-Cooperation setzt sich für einen harmonisierten FCR-Markt ein, in dem alle Stakeholder zu gleichen Bedingungen am Markt partizipieren können. Durch die gemeinsame Beschaffung sorgt die FCR Cooperation für Wohlfahrtsgewinne innerhalb der Grenzen der Kooperation.


Die gemeinsame Ausschreibung erfolgt unter Verwendung der bestehenden Ausschreibungssysteme und steht allen präqualifizierten Anbietern offen. In Deutschland präqualifizierte Anbieter können ihre Angebote über die Internetplattform www.regelleistung.net abgeben.

Folgende Tabelle zeigt den Beitritt der einzelnen Länder zur FCR Cooperation:

LandÜNBBeitritt zur gemeinsamen FCR-BeschaffungKommentar
Deutschland50Hertz, Amprion, TenneT DE, TransnetBW01.12.2007Gründung der FCR-Cooperation durch die dt. ÜNB
SchweizSwissgrid12.03.2012Beschaffung eines Teils des schweizerischen FCR-Bedarfs über die FCR-Cooperation
NiederlandeTenneT NL07.01.2014
ÖsterreichAPG07.04.2015Kopplung der österreichisch-schweizerischen FCR-Ausschreibung mit der FCR-Cooperation
BelgienElia01.08.2016
FrankreichRTE16.01.2017
Dänemark (West)Energinet19.01.2021
SlowenienELES19.01.2021
Tschechische RepublikCEPS01.03.2023

Kenndaten der gemeinsamen Ausschreibung

Aus den gültigen Vorgaben resultieren maximal zulässige Frequency Containment Reserve -Exporte von maximal 30 % des Bedarfes des LFC Blocks, aber mindestens 100 MW. Es werden Kernanteile je teilnehmendem LFC Block in Höhe von mindestens 30 % des Bedarfs berücksichtigt.

Im Fall einer Unterdeckung der Ausschreibungsmenge kommt das Notkonzept des jeweiligen Landes zur Anwendung. Gemäß der BNetzA-Festlegung wird auf regelleistung.net eine zweite Ausschreibung durchgeführt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in Guideline on Transmission System Operation (SO GL) im Anhang IV.

Decoupling

Aus technischen und/oder regulatorischen Gründen kann es notwendig werden, den gemeinsamen Markt zu entkoppeln (Decoupling).

Das Decoupling findet statt, wenn technische Probleme auftreten oder der Vergabealgorithmus kein konsistentes Marktergebnis liefert.

Sollte ein Decoupling der Märkte stattfinden, wird die betreffende Ausschreibung in der Übersicht im Datencenter eindeutig gekennzeichnet.