Kenndaten der gemeinsamen Ausschreibung
Aus den gültigen Vorgaben resultieren maximal zulässige Frequency Containment Reserve -Exporte von maximal 30 % des Bedarfes des LFC Blocks, aber mindestens 100 MW. Es werden Kernanteile je teilnehmendem LFC Block in Höhe von mindestens 30 % des Bedarfs berücksichtigt.
Im Fall einer Unterdeckung der Ausschreibungsmenge kommt das Notkonzept des jeweiligen Landes zur Anwendung. Gemäß der BNetzA-Festlegung wird auf regelleistung.net eine zweite Ausschreibung durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Guideline on Transmission System Operation (SO GL) im Anhang IV.
Decoupling
Aus technischen und/oder regulatorischen Gründen kann es notwendig werden, den gemeinsamen Markt zu entkoppeln (Decoupling).
Das Decoupling findet statt, wenn technische Probleme auftreten oder der Vergabealgorithmus kein konsistentes Marktergebnis liefert.
Sollte ein Decoupling der Märkte stattfinden, wird die betreffende Ausschreibung in der Übersicht im Datencenter eindeutig gekennzeichnet.