Kenndaten der gemeinsamen Ausschreibung
Aus den gültigen Vorgaben resultieren maximal zulässige Frequency Containment Reserve -Exporte von maximal 30 % des Bedarfes des LFC Blocks, aber mindestens 100 MW. Es werden Kernanteile je teilnehmendem LFC Block in Höhe von mindestens 30 % des Bedarfs berücksichtigt.
Im Fall einer Unterdeckung der Ausschreibungsmenge kommt das Notkonzept des jeweiligen Landes zur Anwendung. Gemäß der BNetzA-Festlegung wird auf regelleistung.net eine zweite Ausschreibung durchgeführt.
Decoupling
Aus technischen und/oder regulatorischen Gründen kann es notwendig werden, den gemeinsamen Markt zu entkoppeln (Decoupling).
Das Decoupling findet statt, wenn technische Probleme auftreten und/oder die Vergabealgorithmen kein konsistentes Marktergebnis liefern.
Sollte ein Decoupling der Märkte stattfinden, wird die betreffende Ausschreibung in der Übersicht im Datencenter eindeutig gekennzeichnet.