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Frequency Containment Reserve FCR

Frequency Containment Reserve

Die Frequency Containment Reserve (FCR) dient dem Ausgleich kleinerer Systemungleichgewichte und wird automatisch nach Bedarf eingesetzt. Um den Einsatz der Frequency Containment Reserve zu mindern wird die automatic Frequency Restoration Reserve (aFRR) aktiviert, welche wiederum von der manual Frequency Restoration Reserve (mFRR) abgelöst wird.

Historische Entwicklung der Frequency Containment Reserve

DatumEntwicklung der Frequency Containment Reserve
01.12.2007Die deutschen ÜNB beschaffen über eine gemeinsame Ausschreibung auf der Internetplattform regelleistung.net ihren Bedarf an Frequency Containment Reserve. Über diese Plattform erfolgt auch die Veröffentlichung der Ausschreibung, die Abwicklung der Angebotsabgabe und die Information aller Anbieter über erteilte Zuschläge und Absagen.
27.06.2011Einführung einer wöchentlichen Ausschreibung.
01.07.2019Einführung einer werktäglichen D-2 Ausschreibung mit einem Produktzeitraum der FCR von einem Tag.
01.07.2020Einführung einer kalendertäglichen Ausschreibung mit einem Produktzeitraum der FCR von vier Stunden.

Überblick der maßgeblichen aktuellen Rahmenbedingungen:

RegelleistungsmarktGate-Opening-Time: 11:00 Uhr, d-7

Gate-Closure-Time: 8:00 Uhr, d-1

Produktlänge: 4 Stunden
Regelarbeitsmarkt-
KernanteilKernanteile und Grenzkapazitäten werden für die einzelnen LFC Blocks festgelegt
Mindestangebotsgröße1 MW
AngebotspoolungInnerhalb einer Regelzone möglich
BlockangeboteBlockangebote möglich
AktivierungAutomatisierter Abruf
AktivierungszeitraumVollständige Aktivierung binnen 30 Sekunden
BesicherungKeine Besicherung möglich auf regelleistung.net
Symmetrisch/AsymmetrischSymmetrisch

Die Ausschreibung findet kalendertäglich statt.

Zusätzliche Informationen

Mit der Einführung der gemeinsamen Ausschreibung der Frequency Containment Reserve übernimmt der Anschluss-ÜNB eine tragende Rolle. Der Anschluss-ÜNB ist derjenige ÜNB, in dessen Regelzone die durch den Anbieter zu vermarktenden technischen Einheiten netztechnisch angeschlossen sind, unabhängig von der Spannungsebene. Für diese technischen Einheiten (Erzeugungseinheiten als auch regelbare Verbraucherlasten) führt der Anschluss-ÜNB die Präqualifikation in seiner Regelzone durch und ist alleiniger Vertragspartner des Anbieters. Vermarktet ein Anbieter technische Einheiten in mehreren Regelzonen, ist jeweils ein Rahmenvertrag mit dem betreffenden Anschluss-ÜNB abzuschließen. Voraussetzung zum Abschluss des Rahmenvertrages ist die erfolgreiche Präqualifikation mit einer präqualifizierten Leistung mindestens in Höhe der Mindestangebotsgröße. Der Rahmenvertrag ist die Voraussetzung für eine Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung für Frequency Containment Reserve.

Für die Durchführung der gemeinsamen Ausschreibung wird www.regelleistung.net genutzt. Über diese gemeinsame Internetplattform erfolgen die Veröffentlichung der Ausschreibungsbedarfe, die Abwicklung der Angebotsabgabe und die Information der Anbieter über erteilte Zuschläge bzw. Absagen.

Die Ausschreibung der FCR erfolgt symmetrisch, d.h. keine getrennte Ausschreibung von positiver (Leistungserzeugung) und negativer (Leistungsabnahme) FCR.