Konsultation der überarbeiteten Präqualifikationsbedingungen entsprechend SO GL
Am 14. September 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 02. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (nachfolgend "SO GL") in Kraft getreten. Die ÜNB haben die Vorgaben dieser Verordnung in konkrete Präqualifikationsbedingungen ("PQ-Bedingungen") für die Regelreservearten FCR, aFRR und mFRR umgesetzt.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Thematik haben sich die ÜNB dazu entschlossen, die (ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung durchgeführte) Konsultation zu den überarbeiteten PQ-Bedingungen in zwei Phasen zu unterteilen. In der ersten Phase gaben die ÜNB den Marktteilnehmern und sonstigen interessierten Akteuren zunächst die Inhalte der überarbeiteten PQ-Bedingungen zur Kenntnis und nahmen im Rahmen einer "Vorkonsultation" im Januar / Februar 2018 Anmerkungen und Änderungsvorschläge entgegen. Diese erste Phase war ausdrücklich nicht als formale Konsultation gedacht, sondern sollte es vielmehr allen Beteiligten ermöglichen, die Inhalte zunächst in einem eher informellen Rahmen vorzustellen und zu diskutieren.
Im Anschluss an diese "Vorkonsultation" führten die ÜNB in Phase 2 im April / Mai 2018 die formale Konsultation durch. Als Teil dieser Konsultation wurden neben den überarbeiteten PQ-Bedingungen unter anderem auch die Modalitäten für Regelreserveanbieter gemäß Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23. November 2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem ("EB GL") konsultiert.
Die Ergebnisse der Konsultation (Konsultationsanmerkungen sowie Rückäußerungen der ÜNB dazu) werden nebenstehend veröffentlicht; die überarbeiteten PQ-Bedingungen finden sich unter PQ Bedingungen Konsultation 2018 Q1.
Die ÜNB danken für die rege Beteiligung an beiden Phasen der Konsultation und freuen sich auf die Fortsetzung des Austausches mit den Reservenanbietern.