Sekundärregelreserve
Die Sekundärregelreserve dient dem Ausgleich kleinerer Systemungleichgewichte und wird automatisch nach Bedarf eingesetzt. Um den Einsatz der Primärregelreserve zu mindern wird die Sekundärregelreserve aktiviert.
Historische Entwicklung Sekundärregelreserve
Seit dem 01.12.2007 beschaffen die deutschen ÜNB über eine gemeinsame Ausschreibung auf der Internetplattform regelleistung.net ihren Bedarf an Sekundärregelreserve. Über diese erfolgen die Veröffentlichung der Ausschreibung, die Abwicklung der Angebotsabgabe und die Information der Anbieter über erteilte Zuschläge bzw. Absagen.
Am 18.10.2011 wurde das bis dahin geltende Marktdesign erstmalig überarbeitet und am 13.06.2017 erneut aktualisiert. In zwei Schritten wurde das neue Marktdesign ab dem 12.07.2018 und 12.07.2019 eingeführt.
Am 02.11.2020 (Lieferdatum 03.11.2020) wurde der Regelarbeitsmarkt (RAM) eingeführt, mit dem erstmals eine getrennte Beschaffung von Regelleistung am Regelleistungsmarkt (RLM) und Regelarbeit am RAM einhergeht.
Die Einführung des RAMs ist die nationale Grundlage für den europäischen Binnenmarkt für Regelreserve und entspricht der Anforderung aus Artikel 16 (5) EB-VO. Er bietet Regelreserveanbietern die Möglichkeit, nach Abschluss der Regelleistungsausschreibung dort erfolgreich bezuschlagte Gebote anzupassen und/oder neue Gebote (ohne Leistungspreis) abzugeben. Damit ergibt sich für die ÜNB für den Abruf nach jeder Gate Closure Time (GCT) im RAM eine neue Merit-Order-List (MOL).
Um einen einheitlichen Rahmen für den RAM zu schaffen, beschreiben die genehmigten Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA) in § 38 die Ausgestaltung des RAMs.
Überblick der maßgeblichen aktuellen Rahmenbedingungen:
Regelleistungsmarkt | Gate Opening: d-7, GCT: 9 Uhr d-1, Produktlänge 4 Stunden |
Regelarbeitsmarkt | Gate Opening: d-1 (ca. 12 Uhr), GCT: t-25, Produktlänge 15 Minuten |
Kernanteil | regelzonenübergreifende Ausschreibung des gesamten Bedarfs, Kernanteil nur nach Zustimmung durch BNetzA zulässig |
Mindestangebotsgröße | 1 MW |
Angebotspoolung | innerhalb einer Regelzone möglich |
Blockangebote | keine Blockgebote möglich. |
Aktivierung | Automatisierter Abruf von Sekundärregelreserve durch die Regler der ÜNB |
Aktivierungszeitraum | vollständige Aktivierung binnen 5 Minuten |
Besicherung | Besicherung möglich |
Zusätzliche Informationen
Voraussetzung für die Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Anbieter und Anschluss-ÜNB im Nachgang zu der erfolgreich durchgeführten Präqualifikation. Die präqualifizierte MRL muss hierbei mindestens 1MW betragen.
Der Anschluss-ÜNB ist derjenige ÜNB, in dessen Regelzone die durch den Anbieter zu vermarktenden Technischen Einheiten netztechnisch angeschlossen sind, unabhängig von der Spannungsebene. Dieser führt die Präqualifikation von Technischen Einheiten (z.B. Erzeugungseinheiten oder regelbare Verbraucherlasten) in seiner Regelzone durch und ist Vertragspartner des Anbieters, dessen Technische Einheiten sich in der Regelzone des Anschluss-ÜNB befinden. Vermarktet ein Anbieter Technische Einheiten in mehreren Regelzonen, ist jeweils ein Rahmenvertrag mit dem betreffenden Anschluss-ÜNB abzuschließen.
Für die Angebotsabgabe und Abholung der Vergabeergebnisse steht jedem Anbieter auf der Internetplattform ein individueller gesicherter Anbieterbereich zur Verfügung. Die Ausschreibung findet kalendertäglich statt.
SRL Kooperation mit Österreich - aFRR ATDE
Die deutschen sowie der österreichische Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind bereits Teil des internationalen Netzregelverbundes (IGCC). In dieser Kooperation wird der gegenläufige Abruf von Sekundärregelleistung (SRL, aFRR) vermieden, indem in beiden Ländern ein Bedarfsausgleich (Netting) durchgeführt wird.
Als nächsten Schritt vertieften die deutschen und der österreichische ÜNB nun ihre Kooperation durch Optimierung des SRL-Einsatzes anhand einer gemeinsamen Abrufliste (Merit Order) und basierend auf einem TSO-TSO-Modell seit Juli 2016. Auf diese Weise kann in beiden Ländern die aus wirtschaftlicher Sicht günstigste SRL zum Einsatz kommen, sofern keine operativen Netzrestriktionen an der gemeinsamen Grenze wirken. Dies senkt die Kosten für Regelarbeit.
Seit dem Beginn des Jahres 2020 wird eine gemeinsame Beschaffung von SRL durchgeführt. Hierbei werden alle Angebote aus Österreich und Deutschland zusammengeführt und gemeinsam vergeben. Es werden Länderspezifische Kernanteile und die zur Verfügung stehenden Kuppelkapazitäten beachtet. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Kuppelkapazitäten (Cross Zonal Capacities, CZC) werden in einer wöchentlichen Kosten-Nutzen-Analyse bestimmt und entsprechend reserviert.