Minutenreserve

Die Minutenreserve dient dem Ausgleich größerer Systemungleichgewichten und wird manuell nach Bedarf eingesetzt um den Einsatz der Sekundärregelreserve abzulösen.

Historische Entwicklung Minutenreserve

Seit dem 01.12.2006 beschaffen die deutschen ÜNB über eine gemeinsame Ausschreibung auf der Internetplattform regelleistung.net ihren Bedarf an Minutenreserve. Über diese erfolgen die Veröffentlichung der Ausschreibung, die Abwicklung der Angebotsabgabe und die Information der Anbieter über erteilte Zuschläge bzw. Absagen.

Am 18.10.2011 wurde das bis dahin geltende Marktdesign erstmalig überarbeitet und am 13.06.2017 erneut aktualisiert. In zwei Schritten wurde das neue Marktdesign ab dem 12.07.2018 und 12.07.2019 eingeführt.

Am 02.11.2020 (Lieferdatum 03.11.2020) wurde der Regelarbeitsmarkt (RAM) eingeführt, mit dem erstmals eine getrennte Beschaffung von Regelleistung am Regelleistungsmarkt (RLM) und Regelarbeit am RAM einhergeht.

Die Einführung des RAMs ist die nationale Grundlage für den europäischen Binnenmarkt für Regelreserve und entspricht der Anforderung aus Artikel 16 (5) EB-VO. Er bietet Regelreserveanbietern die Möglichkeit, nach Abschluss der Regelleistungsausschreibung dort erfolgreich bezuschlagte Gebote anzupassen und/oder neue Gebote (ohne Leistungspreis) abzugeben. Damit ergibt sich für die ÜNB für den Abruf nach jeder Gate Closure Time (GCT) im RAM eine neue Merit-Order-List (MOL).

Um einen einheitlichen Rahmen für den RAM zu schaffen, beschreiben die genehmigten Modalitäten für Regelreserveanbieter (MfRRA) in § 38 die Ausgestaltung des RAMs.

Überblick der maßgeblichen aktuellen Rahmenbedingungen:

Regelleistungsmarkt Gate Opening: d-7, GCT: 10 Uhr d-1, Produktlänge 4 Stunden
Regelarbeitsmarkt Gate Opening: d-1 (ca. 12 Uhr), GCT: t-25, Produktlänge 15 Minuten
Kernanteil regelzonenübergreifende Ausschreibung des gesamten Bedarfs, Kernanteil nur nach Zustimmung durch BNetzA zulässig
Mindestangebotsgröße 1 MW
Angebotspoolung innerhalb einer Regelzone möglich
Blockangebote Kennzeichnung von Angeboten als unteilbar bis max. 25 MW. Einkürzen bei Vergabe und Abruf durch ÜNB nicht zulässig, Überspringen bei der Vergabe gestattet, sofern durch Bezuschlagung der Bedarf überschritten wird.
Aktivierung Automatisierter Abruf von Minutenreserve durch den MOLS
Aktivierungszeitraum vollständige Aktivierung binnen 15 Minuten
Besicherung Besicherung möglich

Zusätzliche Informationen

Voraussetzung für die Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Anbieter und Anschluss-ÜNB im Nachgang zu der erfolgreich durchgeführten Präqualifikation. Die präqualifizierte MRL muss hierbei mindestens 1MW betragen.

Der Anschluss-ÜNB ist derjenige ÜNB, in dessen Regelzone die durch den Anbieter zu vermarktenden Technischen Einheiten netztechnisch angeschlossen sind, unabhängig von der Spannungsebene. Dieser führt die Präqualifikation von Technischen Einheiten (z.B. Erzeugungseinheiten oder regelbare Verbraucherlasten) in seiner Regelzone durch und ist Vertragspartner des Anbieters, dessen Technische Einheiten sich in der Regelzone des Anschluss-ÜNB befinden. Vermarktet ein Anbieter Technische Einheiten in mehreren Regelzonen, ist jeweils ein Rahmenvertrag mit dem betreffenden Anschluss-ÜNB abzuschließen.

Für die Angebotsabgabe und Abholung der Vergabeergebnisse steht jedem Anbieter auf der Internetplattform ein individueller gesicherter Anbieterbereich zur Verfügung. Die Ausschreibung findet kalendertäglich statt.

Minutenreserve

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie im neuen Datencenter.

Datacenter