Abschaltbare Lasten
Daten zu den Abschaltbaren Lasten
Produktart | Anzahl der Rahmenverträge | Gesamtleistung der PTEs [MW] |
---|---|---|
SOL | 3 | 555 |
SNL | 16 | 1500 |
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass als sofort abschaltbare Lasten (SOL) präqualifizierte Anlagen auch gleichzeitig als schnell abschaltbare Lasten (SNL) präqualifiziert sind. In diesem Fall ist die präqualifizierte technische Einheit (PTE) sowohl bei SOL als auch bei SNL mit ihrer Leistung aufgelistet, kann wöchentlich aber nur für eines der beiden Produkte einen Zuschlag erhalten.
Abrufdaten zu den Abschaltbaren Lasten
Gemeinsame Ausschreibung für abschaltbare Lasten
Mit der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 16. August 2016 (AbLaV) wurden die Rahmenbedingungen zur vertraglichen Verpflichtung Abschaltbarer Lasten an die Entwicklungen im deutschen Strommarkt angepasst. Die Anforderungen an Abschaltbare Lasten wurden derart umgestaltet, dass Lasten ab 5 MW mit prognostizierbarem Lastverlauf als Abschaltbare Lasten im Sinne der Verordnung präqualifiziert und für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit vertraglich verpflichtet werden können.
Abschaltbare Lasten im Sinne dieser Verordnung sind Verbrauchseinheiten, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber um eine bestimmte Leistung reduzieren können. Anbieter können ihr Gebot individuell nach den technischen Gegebenheiten ihrer Lasten abgeben. Durch die veränderten Präqualifikationsbedingungen und den wöchentlichen Ausschreibungszeitraum ist das Produkt der Abschaltbaren Lasten flexibler gestaltet worden.
Gemäß AbLaV erfolgt durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wöchentlich eine Ausschreibung von jeweils 750 MW sofort abschaltbarer Lasten (SOL) und schnell abschaltbarer Lasten (SNL) über die gemeinsame Ausschreibungsplattform der ÜNB www.regelleistung.net. Die Bundesnetzagentur ist befugt die Höhe der Ausschreibungsmenge auf Basis wiederkehrender Bedarfsanalysen der Übertragungsnetzbetreiber anzupassen.
Zur Teilnahme an einer Ausschreibung muss jeder Anbieter, der über eine Abschaltleistung verfügt und diese anbieten möchte, die Präqualifikation bei seinem Anschluss-ÜNB erfolgreich durchlaufen. Dies ist Voraussetzung für den Abschluss eines Rahmenvertrages mit dem jeweiligen Anschluss-ÜNB.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die maßgeblichen Rahmenbedingungen zur Ausschreibung von abschaltbaren Lasten:
- Ausschreibungszeitraum: wöchentlich
- Produkte: sofort abschaltbare Lasten (SOL) und schnell abschaltbare Lasten (SNL)
- Ausschreibungsmengen: jeweils 750 MW SOL und SNL
- Angebotsgröße: Mindestangebotsgröße 5 MW und Maximalangebotsgröße 200 MW
- Ausschreibungszeitpunkte: entsprechend dem Ausschreibungskalender
- Angebotsabrufdauer: Zeitdauer der Abschaltleistung, wobei mindestens eine und höchstens 32 Viertelstunden angegeben werden dürfen
- Aktivierung:
- SOL: innerhalb von 350 Millisekunden automatisch frequenzgesteuert bei Unterschreiten einer vorgegebenen Netzfrequenz und unverzögert ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes (sofort abschaltbare Lasten)
- SNL: innerhalb von 15 Minuten ferngesteuert durch den Betreiber des Übertragungsnetzes
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen, anonymisierte Ausschreibungsergebnisse sowie die im Rahmenvertrag und in der AbLaV geregelten Veröffentlichungen erfolgen über den frei zugänglichen Bereich der Internetplattform.
Die operative Kommunikation zwischen ÜNB und Anbieter basiert weiterhin auf dem bestehenden elektronischen Kommunikationsverfahren. Hierfür wurde der Lastmanagement Server (LaMaS) und der Anbieterclient „ALadIn“ an die Änderungen der AbLaV angepasst. Der Anbieterclient „ALadIn“ wird den Anbietern weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt. Den Anbietern durch die Nutzung des „ALadIn“ entstehende Kosten für Drittanbieterkomponenten müssen jedoch vom Anbieter getragen werden.